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Änderung der Datenschutzerklärung

trifft es, wie so oft, die Falschen. Ich hatte bisher kein Interesse irgendwelche Daten meiner LeserInnen zu speichern und auszuwerten, und werde auch zukünftig kein großes Interesse daran haben. Das Problem ist vielmehr, dass Webseites „ab Werk“ sozusagen, mit all ihren Plugins und Funktionen einige Daten an deren Hersteller übermitteln, wovon man so gut wie nichts ahnte. Dies darf prinzipiell zwar in vielen Fällen auch so bleiben, jedoch müssen diese Infos dann explizit in die Datenschutzerklärung mit aufgenommen werden. Oder man löscht natürlich solche Funktionen. Auch müssen Webseites nun auf sicheren SSL-Servern laufen und vieles mehr…

Das technische und juristische Know How, um Blogs sicher zu machen, und vor allem seine Datenschutzerklärung „wasserdicht“ zu gestalten, ist eine Wissenschaft für sich. Während Facebook, Google und Co. dafür jede Menge Spezialisten beschäftigen, die aus IT´lern und Juristen bestehen, ist die Sache für eine One-Man-Show wie eben für Blogger erheblich aufwendiger… Und selbst unter Juristen gibt es noch genug Fragezeichen hinsichtlich der neuen DSGVO.

Dafür wurde im Umkehrschluss das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern beschlossen. Das erlaubt dem Bayerischen Staat ab jetzt auch ohne konkreten Verdacht die BürgerInnen auszuspähen, Bewegungsprofile zu erstellen, in die Wohnung einzudringen sowie intelligente Videoüberwachung. BürgerInnen dürfen jetzt auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden, ohne Richter! 1984 von George Orwell lässt grüßen… Für den Staat gilt der Datenschutz also nicht. Auch dieses Gesetz greift ab dem 25.5.2018.

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